Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzungen und Lektorat
- Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Korrektur- und Übersetzungsaufträge, die zwischen dem Übersetzer (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nicht widersprechen. Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Art und Umfang des Vertrages
Die Kosten einer Übersetzung ins Englische umfassen die Übersetzung selbst, nicht das darauffolgende Korrektorat bzw. Lektorat. Für ein unabhängiges Lektorat hat der Auftraggeber zu sorgen.
Aufträge zum englischsprachigen Korrektorat bzw. Lektorat (im Folgenden: Lektorat) werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Es wird vorausgesetzt, dass die Vorlage inhaltlich eindeutig nachvollziehbar ist. Es hat sich aber leider vermehrt gezeigt, dass diese Mindesterwartung nicht immer erfüllt wird, was sich oft erst im Verlauf der eigentlichen Lektoratsarbeit herausstellt. Ferner hat das Lektorat ohne offene Kommunikation sowie eine präzise darstellung der Hintergründe und Erwartungen wenig Aussicht auf Erfolg. Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Zweifellsfall das Ermessen des Übersetzers gilt. Dem Kunden ist bewusst, dass das Lektorat mitunter auch einen gewissen Interpretationsspielraum erfordert. Insoweit wird vom Übersetzer keine Haftung für Richtigkeit übernommen. In solchen Fällen ist das Lektorat auch nicht zielführend. Bei Ablehnung wird eine Mindestpauschale von 10,- Euro erhoben. Alle bis dahin geleisteten Arbeiten werden zum vereinbarten Satz berechnet. Jedwede Haftung des Übersetzers ist dann ausgeschlossen.
Maschinell erstellte Übersetzungen (deepl, Google Translate, ChatGPT usw.) werden grundsätzlich nicht korrigiert bzw. lektoriert. Beim Verdacht einer maschinellen bzw. durch KI angefertigte Übersetzung wird die Arbeit sofort abgebrochen. Bereits durchgeführte Arbeiten am Text werden zum vollen Satz berechnet. Jedwede Haftung des Übersetzers ist dann auch hier ausgeschlossen.
Vorlagen oder Dokumente, die Makros, Feldfunktionen oder andere automatisierte Inhalte enthalten, gelten bis zur ausdrücklich schriftlich erklärten Annahme durch den Auftragnehmer als abgelehnt. Eine stillschweigende Annahme oder Bearbeitung stellt keine generelle Zustimmung dar. Auch im Fall einer Bearbeitung wird keine Haftung für Probleme übernommen, die mit solchen Automatiken in Verbindung stehen – insbesondere nicht für Funktionsstörungen, Datenverluste oder Formatabweichungen.
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Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen den vom Auftraggeber überlassenen Text sachgemäß selbst zu übersetzen bzw. zu lektorieren.
Der Auftragnehmer hat über alle durch die Übersetzung bzw. Lektorat erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu wahren.
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Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Pflicht, sämtliche für die Übersetzung bzw. Lektorat notwendige Unterlagen (z.B. Broschüren als Vorlagen, Vokabellisten, Handbücher, technische Beschreibungen und Ähnliches), die den Auftragnehmer in seiner Arbeit unterstützen könnten, in Dateiform beim Vertragsabschluss zu überlassen. Der zu bearbeitende Text hat in jedem Falle in bearbeitungsfähiger Dateiform vorzuliegen. Papiervorlagen, und erst recht gefaxte Vorlagen werden nicht bearbeitet.
Ferner hat der Auftraggeber die Telefonnummer eines geeigneten Ansprechpartners sowie die Adresse, Telefonnummer, Umsatzsteuernummer und Handelsregisternummer seines Unternehmens bzw. seines Arbeitgebers beim Vertragsabschluss bekanntzugeben.
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Haftung
Die Haftung für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung übernimmt der Auftragnehmer. Eventuelle Nachbesserungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. „Flüchtigkeitsfehler“, also Fehler, die bei einem unabhängigen Lektorat auffallen und berichtigt werden können, sind, sofern diese geringfügig sind, aus der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Übersetzungen ins Deutsche, die nur als Informationsquelle dienen sollen, nicht als Übersetzungen von zu veröffentlichenden Werken.
Der Übersetzer haftet in jedem Falle lediglich bis zum Nettowert des Auftrages. Folgeschäden gleich welcher Art sind von der Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Es gelten weiterhin die Pflichten des Auftraggebers.
Wenn nicht anders vereinbart, haftet der Auftragnehmer nicht für geringfügige Überschreitungen eines etwa vereinbarten Termins, der allenfalls als Richtwert dienen soll.
Oben angefürte Bestimmungen zur Haftung bleiben unberührt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorgaben.
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Zahlung
Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen.
Bei Aufträgen, die einen Nettogesamtwert von mehr als 500 EUR haben, erfolgt die Leistung sowie die Zahlung in aufgeteilter Form. Die Aufteilung ist im konkreten Fall zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Jeder Abschnitt wird erst bei Zahlungseingang für den jeweils vorherigen Textabschnitt abgeliefert.
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Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages oder eines Teils davon berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.