Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzungen und Lektorat
- Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Korrektur- und
Übersetzungsaufträge, die
zwischen dem Übersetzer (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
und
dem Auftraggeber. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie den allgemeinen
Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers nicht widersprechen. Im übrigen gilt das Recht
der
Bundesrepublik Deutschland.
- Art und Umfang des Vertrages
Die Kosten einer Übersetzung umfassen die
Übersetzung selbst, nicht das Lektorat. Für ein unabhängiges Lektorat hat der Auftraggeber zu sorgen.
- Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, nach den vom
Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen den vom
Auftraggeber überlassenen Text sachgemäß
selbst zu übersetzen bzw. zu
lektorieren.
Der Auftragnehmer hat über alle durch die
Übersetzung bzw. Lektorat erlangten Kenntnisse
Stillschweigen zu wahren.
- Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Pflicht, sämtliche für
die Übersetzung bzw. Lektorat notwendige Unterlagen
(z.B. Broschüren als Vorlagen, Vokabellisten,
Handbücher, technische Beschreibungen und
Ähnliches), die den Auftragnehmer in seiner Arbeit
unterstützen könnten, in Dateiform
beim Vertragsabschluss zu überlassen. Der zu
bearbeitende Text hat in jedem Falle in bearbeitungsfähiger Dateiform
vorzuliegen. Papiervorlagen, und erst recht gefaxte
Vorlagen werden nicht bearbeitet.
Ferner hat der Auftraggeber die Telefonnummer eines
geeigneten Ansprechpartners sowie die Adresse,
Telefonnummer und Handelsregisternummer seines Unternehmens
bzw. seines Arbeitgebers beim Vertragsabschluss
bekanntzugeben.
- Haftung
Die Haftung für die sachliche Richtigkeit und
Vollständigkeit der Übersetzung übernimmt
der Auftragnehmer. Eventuelle Nachbesserungen gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
„Flüchtigkeitsfehler“, also Fehler, die
bei
einem unabhängigen Lektorat auffallen und berichtigt
werden können, sind, sofern diese geringfügig
sind, aus der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere bei Übersetzungen ins Deutsche, die nur
als Informationsquelle dienen sollen, nicht als
Übersetzungen von zu veröffentlichenden Werken.
Der
Übersetzer haftet in jedem Falle lediglich bis zum Nettowert des Auftrages.
Folgeschäden gleich welcher Art sind von der Haftung
des Auftragnehmers ausgeschlossen. Es gelten
weiterhin die Pflichten des Auftraggebers.
Wenn nicht anders vereinbart, haftet der Auftragnehmer nicht
für Überschreitungen eines etwa vereinbarten Termins,
der allenfalls als Richtwert dienen soll.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorgaben nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Zahlung
Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu
erfolgen.
Bei Aufträgen, die einen Nettogesamtwert von mehr als
500 EUR haben, erfolgt die Leistung sowie die Zahlung in
aufgeteilter Form. Die Aufteilung ist im konkreten Fall
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu
vereinbaren. Jeder Abschnitt wird erst bei Zahlungseingang
für den jeweils vorherigen Textabschnitt
abgeliefert.
- Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung
dieses Vertrages oder eines Teils davon berührt nicht die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame oder
durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die ihrem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist der Sitz des
Auftragnehmers.